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Dienstwagenrechner — 1%-Regelung und Fahrtenbuch vergleichen

Bruttolistenpreis, Entfernung und Fahrzeugtyp eingeben — der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung inklusive Arbeitsweg-Zuschlag und vergleicht ihn direkt mit der Fahrtenbuchmethode.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Dienstwagen

Bruttolistenpreis, Entfernung und Fahrzeugtyp eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer, Stand Erstzulassung.
Einfache Strecke, ganze Kilometer.
Fahrzeugtyp
Bestimmt die Vergünstigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (0,25 % oder 0,5 % statt 1 %). „Hybrid intern" ohne externe Lademöglichkeit erhält keine Vergünstigung.
Nur bei unter 180 Fahrten/Jahr: Wahlrecht 0,002 % je Fahrt statt 0,03 % je Monat, es gilt automatisch die günstigere Variante.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagen-Überlassung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die 1%-Regelung ist einfach, aber pauschal — bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis kann die Fahrtenbuchmethode günstiger sein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Was dieser Rechner nicht abbildet

6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Prüfung der 50%-Mindestnutzung: Die 1%-Regelung setzt voraus, dass der Wagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird — dieser Rechner unterstellt das, ohne es zu prüfen.
  2. Keine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs (lückenlos, zeitnah, ohne nachträgliche Änderungen) — die Fahrtenbuchmethode entfällt sonst rückwirkend.
  3. Zuzahlungen des Arbeitnehmers (Anschaffung, Leasingsonderzahlung, laufende Kosten) mindern den geldwerten Vorteil in der Praxis — hier nicht berücksichtigt.
  4. Die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage folgt eigenen Regeln und übernimmt die 0,25%-/ 0,5%-Vergünstigung nicht — dieser Rechner bildet nur die Lohn-/Einkommensteuer ab.
  5. Keine exakte Steuerersparnis in Euro — dafür fehlt der individuelle Grenzsteuersatz, den dieser Rechner nicht abfragt.
  6. Keine Sonderregeln für Selbstständige/Kleinunternehmer bei der Bemessung des Bruttolistenpreises — dieser Rechner richtet sich an den Regelfall Arbeitnehmer.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.